OBD (On-Board Diagnose)

Die On-Board-Diagnose (OBD) wurde durch die kalifornische Umweltschutzbehörde (California Air Recources Board) Ende der 80er-Jahre eingeführt. Der Grundgedanken für die Einführung dieser Norm war die Überlegung, dass es nicht ausreichend ist, wenn das Fahrzeug bei der Zulassung die Abgasvorschriften erfüllt, sondern das Fahrzeug muss über die gesamte Lebensdauer die Vorschriften einhalten. Die OBD I Norm sieht u.a. vor, dass das Fahrzeug über eigene elektronische Systeme zur Selbstüberwachung verfügt. Die abgasrelevanten Fehler müssen mittels Warnlampe im Armaturenbrett angezeigt werden. Ausserdem müssen diese Fehler in einem Speicher der Fahrzeugelektronik abgelegt werden, damit diese auch in einem späteren Zeitpunkt ausgelesen werden können.

OBDII
Mitte neunziger Jahren wurde eine neue Generation ("OBD-II" genannt) von Diagnosesysteme eingeführt. Die neuesten Vorschriften gehen zu einer Überwachung der Überwachung. Grundlage ist die Befürchtung, dass die Diagnosen über die Lebensdauer nicht regelmässig durchgeführt werden. Daher muss aufgezeichnet werden wie oft die Diagnosen durchgeführt wurden. Dazu wurden bestimmte Quoten vorgegeben (IUMPR: In use monitor performance ratio).

Die OBD-II Systeme überwachen die Fahrzeug-Emissionen und wichtige Motorenkomponenten. Diese Überwachung kann entweder kontinuierlich oder periodisch stattfinden. Wenn ein Problem ermittelt wird, generiert das OBD-II System einen oder mehrere Fehlercodes, die mit dem Aufleuchten eines Warnlichtes (MIL) im Armaturenbrett den Fahrer über den nicht normalen Zustand informieren. Das System speichert auch Informationen über die ermittelte Störung, damit danach ein Automechaniker das Problem schneller finden kann.

Die Ergebnisse können mit Hilfe eines Diagnosegerätes, dass am OBD-II Anschluss des Fahrzeuges angeschlossen wird,  ausgelesen werden.

EOBD
Die Europäische Union hat auf der Basis der OBD-II Normen die Norm E-OBD (oder European On-Board Diagnostics) entworfen. Diese wurde in Europa mit der Einführung der  Abgasnorm EURO3 obligatorisch. Die Abgasemissionen werden kontinuierlich überwacht und alle Störungen bzw. Abweichungen werden auf dem Armaturenbrett mittels Warnleuchte dem Fahrer signalisiert. Im Weiteren werden diese Probleme in der Fahrzeugelektronik gespeichert. Mit der Inkraftsetzung des  Europäischen Gesetzes  98/69/EC ist die E-OBD Norm für alle Benzinmotoren ab Januar 2000 und für die Dieselmotoren ab Januar 2004 obligatorisch geworden.